AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1

Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis

1.1. Alle Lieferungen und Leistungen von Speicherzentrum (Speicherzentrum ist eine Marke der 1blu AG) werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „Geschäftsbedingungen“ genannt) erbracht.

1.2. Von diesen Geschäftsbedingungen vollständig oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen, die durch den Kunden verwendet werden erkennt Speicherzentrum nicht an, es sei denn Speicherzentrum stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Speicherzentrum Leistungen in Kenntnis von abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des Kunden einen Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge der Parteien.

1.4. Speicherzentrum ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Die Zustimmung zu dieser Vertragsänderung durch den Kunden gilt als erteilt, wenn dieser nicht innerhalb der in der Ankündigungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht. Speicherzentrum weist den Kunden in der Ankündigungsmitteilung auf die Rechtsfolge eines unterlassenen Widerspruchs hin.

1.5. Der vollständige Text der Geschäftsbedingungen wird von Speicherzentrum über eine Verlinkung im Internet bekannt gegeben und dort zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgestellt.

1.6. Die Angabe vollständiger und richtiger Daten ist die Voraussetzung für den Vertragsschluss.

2. Leistungen

2.1. Der Leistungsumfang für den jeweiligen Dienst ergibt sich aus der zugehörigen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung des Dienstes.

2.2. Die Verfügbarkeit der Speicherzentrum Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch Speicherzentrum nicht beeinflussbarer Geschehnisse nicht erreichbar sind, also beispielsweise höherer Gewalt, Handlungen Dritter, die nicht durch Speicherzentrum beauftragt sind, technische Probleme außerhalb der des Einflussbereichs von Speicherzentrum, eingeschränkte oder wegfallende Funktionalität des Internets etc.

2.3. Sofern des nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass ihm für seinen Dienst dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird. Eine technisch oder rechtlich bedingte Änderung bleibt vorbehalten.

2.4. Die Server der Speicherzentrum sind in den genutzten Rechenzentren über eine entsprechende Systemarchitektur an das Internet angebunden. Es besteht keine direkte Anbindung eines einzelnen Servers an das Internet. Aus technischen Gründen sind daher die Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von Servern an bestimmten Punkten limitiert, so dass ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen Servern dazu führen kann, dass für diese Server und andere mit ihnen technisch im Verbund stehende Server nicht die jeweils am Port des einzelnen Servers maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die verbundenen Server verteilt. Entsprechendes gilt für Internetpräsenzen, die sich einen Server teilen. Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrskapazitäten auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt.

2.5. Sofern durch Speicherzentrum Wartungs- oder Optimierungsarbeiten durchgeführt werden, kann Speicherzentrum zu diesem Zweck die dem Kunden zur Verfügung gestellte Leistung kurzzeitig einstellen oder beschränken. Diese Arbeiten werden grundsätzlich in nutzungsschwachen Zeiten durchgeführt und nach Möglichkeit vorher angekündigt.

2.6. Die Leistung in den einzelnen Paketen kann durch Speicherzentrum geändert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Speicherzentrum für den Kunden zumutbar ist.

2.7. Eine Änderung der Leistung ist jedenfalls dann möglich, wenn Speicherzentrum dies innerhalb einer angemessenen Ankündigungsfrist ankündigt und den Kunden in dieser Ankündigung darauf hinweist, dass die Änderung für Ihn wirksam wird, wenn er nicht innerhalb der Frist widerspricht.

3. Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde sichert Speicherzentrum zu, dass alle Daten, die der Kunde an Speicherzentrum übermittelt vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich dazu, unverzüglich eventuell auftretende Änderungen seiner Daten an Speicherzentrum zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für seine Adressdaten inklusive der Telefonnummer, der Bankverbindung und der Emailadresse.

3.2. Speicherzentrum ist berechtigt alle für das jeweilige Vertragverhältnis relevanten Informationen und Willenserklärungen an die von dem Kunden genannte Emailadresse zu versenden. Der Kunde sichert zu, diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen.

3.3. Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten gewissenhaft und achtet darauf sie geheim zu halten. Er ist gehalten, seine Passwörter regelmäßig zu ändern, soweit sie ihm zugeteilt werden wird er sie unverzüglich ändern.

3.4. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen zu bezahlen, die auf einen Missbrauch der Passwörter durch Dritte oder die Nutzung der Passwörter durch Dritte veranlasst werden, soweit er dies zu vertreten hat.

3.5. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungskopien von allen Daten, die er auf den ihm bei Speicherzentrum zur Verfügung stehenden Speicherplatz überträgt zu erstellen (Sicherungskopien). Diese Sicherungskopien wird der Kunde auf Datenträgern sichern, die nicht physikalisch bei Speicherzentrum liegen.

3.6. Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen so zu gestalten, dass die Sicherheit und/oder Verfügbarkeit und/oder Systemintegrität und/oder Verfügbarkeit der Systeme von Speicherzentrum nicht beeinträchtigt wird.

3.7. Speicherzentrum ist berechtigt, Systeme oder Zugänge zu sperren, wenn gegen die Verpflichtung aus 3.6 durch den Kunden oder einen Dritten verstoßen wird.

3.8. Wenn es erforderlich und zumutbar ist, wirkt der Kunde bei technischen Änderungen oder sonstigen Maßnahmen mit, z. B. durch eine erneute Eingabe seiner Zugangsdaten.

4. Haftung

4.1. Für Schäden in Form von vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen haftet Speicherzentrum nur unter der Voraussetzung, dass Speicherzentrum oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat, oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

4.2. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht nach dem in diesem vorgesehenen Umfang.

4.3. Die Haftung aufgrund von dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

4.4. Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis des den Schaden verursachenden Ereignisses, es sei denn es handelt sich um einen Fall vorsätzlicher Schädigung.

5. Datenschutz

5.1. Durch Speicherzentrum werden Daten erhoben und verarbeitet. Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzgesetze und Verordnungen. Bitte beachten Sie auch den Speicherzentrum Datenschutz.

5.2. Speicherzentrum weist den Kunden darauf hin, dass ein absolut sicherer Datenschutz in einem offenen Netz wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Der Kunde ermächtigt Speicherzentrum sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte per Lastschrift von dem durch den Kunden mitgeteilten Konto einzuziehen. Dies gilt auch für die Mitteilung einer neuen Bankverbindung.

6.2. Die nutzungsunabhängigen Zahlungen sind im Voraus zahlbar. Nutzungsabhängige Zahlungen werden zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gezahlt.

6.3. Von Speicherzentrum wird zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im gesicherten Kundenservicebereich zur Verfügung gestellt. Der Rechnungsversand per Email erfolgt kostenfrei.

6.4. Sofern der Kunde einen Rechnungsversand per Post wünscht, kann Speicherzentrum hierfür ein Entgelt in Höhe von 1.20,- € in Rechnung stellen.

6.5. Der Kunde kann gegen Forderungen von Speicherzentrum nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.

6.6. Sofern durch eine Domainvergabestelle oder einen Registrar die Preise erhöht werden, kann Speicherzentrum die Preise entsprechend anpassen. Soweit es sich um eine unzumutbare Anpassung handelt, kann der Kunde sich von dem Vertrag lösen.

6.7. Die Preise können durch Speicherzentrum zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat geändert werden. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird Speicherzentrum in der Mitteilung hinweisen.

6.8. Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, kann Speicherzentrum den entsprechenden Dienst sperren. Dies führt nicht zum Fortfall der Entgeltpflicht des Kunden.

6.9. Speicherzentrum kann im Fall eines Zahlungsverzugs des Kunden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend machen.

6.10. Speicherzentrum kann im Fall einer berechtigten Sperrung wegen Zahlungsverzugs oder Abuse die Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- € abhängig machen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ausfällt.

6.11. Speicherzentrum kann für unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe von 8,- € geltend machen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ausfällt.

7. Lizenzen und Urheberrecht

7.1. Der Kunde erhält von Speicherzentrum für die gesamte Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der übelassenen oder zur Verfügung gestellten Programme (Lizenz). Wird der Kunde von Speicherzentrum für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Darüber hinaus gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.

7.3. Soweit dem Kunden von Speicherzentrum ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Speicherzentrum zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Speicherzentrum bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

7.4. Eine Veräußerung der überlassenen Software ist in jedem Fall unzulässig.

7.5. Sofern dem Kunden durch Speicherzentrum Bildmaterialien oder Designvorlagen überlassen werden, erwirbt der Kunde kein Eigentum an dem entsprechenden Material. Dieses Material wird ihm vielmehr zur Nutzung entsprechend der Merkmale seines Produkts überlassen. Ein Verkauf der Materialien durch den Kunden ist in jedem Fall unzulässig.

8. Zustandekommen und Beendigung des Vertrags

8.1. Der Vertrag kommt durch die erste Erfüllungshandlung der Speicherzentrum auf den Antrag des Kunden zum Vertragsabschluss zustande.

8.2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, wenn er nicht von dem Kunden innerhalb der in dem jeweiligen Angebot genannten Frist gekündigt wird.

8.3. Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt.

9. Gerichtsstand und Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag resultierende Rechtsstreitigkeiten ist Besigheim, soweit der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.

Abschnitt II: Sonderregelungen für Domains, Webhosting, Email und Shops

1. Domainregistrierung

1.1. Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Speicherzentrum wird im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne jedoch einen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

1.2. Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.

1.3. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden jeweils von einer eigenständigen Organisation verwaltet. Jede einzelne dieser Organisationen hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung und der Lösung von Domainstreitigkeiten der ihr zugeordneten Top-Level-Domains und der entsprechenden Sub-Level Domains. Soweit diese Vertragsgegenstand sind, gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die entsprechenden Vergabebedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sofern es sich um .de-Domains handelt, gelten zusätzlich die Denic-Domainbedingungen, die Denic-Domainrichtlinien und die Denicdirect-Preisliste. Sämtliche vorstehend verlinkten Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.

1.4. Die Registrierung der Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren mittels dessen die Daten an die jeweilige Registrierungsstelle weitergegeben werden. Die Registrierungsstelle verfährt dabei nach Prioritätsprinzip, d.h. die erste eingehende Registrierung erhält den Zuschlag. Eine Gewähr für die Zuteilung einer bestellten Domain kann durch Speicherzentrum nicht übernommen werden.

2. Pflichten des Kunden

2.1. Der Kunde ist verpflichtet an allen Handlungen, die für die Registrierung, Übertragung oder Löschung seiner Domain erforderlich sind, vollumfänglich mitzuwirken.

2.2. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass eine von ihm registrierte Domain und von ihm übertragene Inhalte nicht gegen gesetzliches Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Bei der Nutzung von internationalen Domains sind gegebenenfalls andere nationale Rechtsordnungen zu beachten.

2.3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische Daten beinhalten. Dies gilt auch für eine Verlinkung auf Seiten, die solche Inhalte enthalten.

2.4. Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt, dies gilt insbesondere für die Versendung von unverlangter Werbung. Es ist gleichfalls untersagt, bei der Versendung von Emails falsche Absenderdaten anzugeben.

2.5. Der Kunde beachtet die mengenmäßige Begrenzung von Inklusiv Leistungen und wird diese nicht überschreiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Sofern der Inklusiv-Traffic bei einem Paket um mehr als 10 Prozent überschritten wird, wird Speicherzentrum den Kunden darüber informieren. Speicherzentrum hat das Recht dem Kunden das nächsthöhere Paket mit einem entsprechend höheren Trafficvolumen anzubieten. Sollte das Vertragsangebot durch den Kunden abgelehnt werden, hat Speicherzentrum das Recht das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

2.6. Speicherzentrum hat alternativ das Recht, bei einer in 2.5 genannten Traffic Überschreitung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen auszuüben.

2.7. Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann Speicherzentrum den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann Speicherzentrum die Domain löschen lassen.

3. Reaktion von Speicherzentrum bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

3.1. Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann Speicherzentrum die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

3.2. Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann Speicherzentrum auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann Speicherzentrum das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

3.3. Bei extremistischen oder pornografischen Inhalten kann Speicherzentrum statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

3.4. Versendet der Kunde Spam-Mails, kann Speicherzentrum die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren.

3.5. Speicherzentrum kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichtete E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

3.6. Der Entgeltanspruch von Speicherzentrum besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.

4. Verfahren bei Vertragsbeendigung

4.1. Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers.

4.2. Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann Speicherzentrum die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. Speicherzentrum weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.

4.3. Alternativ kann Speicherzentrum die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.

4.4. Beendet Speicherzentrum den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann Speicherzentrum nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.

Abschnitt III: Sonderregeln für Server

1. Administration und Benutzung

1.1. Bei bestimmen Servern hat der Kunde allein Administratorrechte. Speicherzentrum kann den Server nicht verwalten. Der Kunde ist daher für die Sicherheit seines Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Programme, die Speicherzentrum zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht.

1.2. Jeder Kunde ist verpflichtet, seinen Server so einzurichten und zu verwalten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Server, Software und Daten Dritter nicht gefährdet wird.

2. Reaktion von Speicherzentrum bei Gefährdungen

2.1. Gefährdet ein Kunde über seinen Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten – insbesondere bei einer Verletzung von Ziffer 1 – oder hat Speicherzentrum aufgrund objektiver Anhaltspunkte einen solchen Verdacht, kann Speicherzentrum den Server vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für so genannte Denial of Service Attacken (nachfolgend DoS-Attacken) gilt, die der Kunde über seinen Server ausführt. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden, kann Speicherzentrum das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

2.2. Gefährdet ein Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat, oder hat Speicherzentrum aufgrund objektiver Anhaltspunkte einen solchen Verdacht, kann Speicherzentrum den Server vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die der Server des Kunden von Dritten benutzt wird.

2.3. Speicherzentrum weist darauf hin, dass es oft auf das Verhalten des Kunden gegenüber Dritten zurückzuführen ist, wenn er Ziel einer DOS-Attacke wird. Wird ein Server wiederholt Ziel von DOS-Attacken und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann Speicherzentrum das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn es für Speicherzentrum keine zumutbare Möglichkeit gibt, die zu erwartenden künftigen DOS-Attacken oder deren Auswirkung auf andere Systeme zu unterbinden.

2.4. Werden über den Server Spam-Mails (Abschnitt II, Ziffer 2.4) versendet, kann Speicherzentrum den Server sperren.

2.5. Die Pflichten des Kunden nach Abschnitt II, Ziffer 2 gelten entsprechend. Speicherzentrum kann in solchen Fällen Server entsprechend Abschnitt II, Ziffer 3 sperren oder kündigen.

3. Nutzungsüberlassung an Dritte

Der Kunde darf den Server Dritten nicht ganz oder teilweise zur Nutzung überlassen. Speicherzentrum kann einer Nutzungsüberlassung zustimmen. Sie setzt den Abschluss eines gesonderten Vertrages voraus.

4. Bedingungen bei Sperrung von Leistungen

4.1 Bei einer Sperrung von Leistungen aufgrund einer Gefährdung, Zahlungsverzug oder anderen berechtigten Gründen können alle Leistungen unter einer betroffenen Kundennummer gesperrt werden. Hierbei kann es auch zu einer Sperrung von Leistungen kommen, die nicht direkt betroffen sind.

5. Erweiterte Bedingungen zur Kündigung von Domains und Leistungen

Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Alle erfolgreichen Domainregistrierungen werden von Speicherzentrum automatisch aufrechterhalten, sofern nicht der Vertrag insgesamt oder einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten wirksam gekündigt werden. In diesen genannten Fällen besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch Speicherzentrum verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.

6. Freistellung

Der Kunde ersetzt Speicherzentrum alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Speicherzentrum informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.